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Modified: Wednesday, January 09, 2008

Hilfen zur Erziehung /Eingliederungshilfe

Rechtliche Grundlagen und Verfahrenswege

Wir erbringen u.a. sozial- und sonderpädagogische Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, §§27ff. und der Eingliederungshilfe, §35a SGB VIII (KJHG).

Dazu gehören:

  • die Betreuung von Anspruchsberechtigten Einzeln oder in der Gruppe.
  • die Erbringung von Erziehungs- und Beratungsleistungen

Beginn und Verlauf der Leistungen

  • Kostenpflichtige Erstvorstellung in unserer Einrichtung zwecks Überprüfung des sozialpädagogischen Förderbedarfs (Anamnese, Diagnostik, etc.)
  • Bei entsprechender Indikation: Antragsstellung beim zuständigen Jugendamt
  • Überprüfung des Förderbedarfs durch den zuständigen Sozialarbeiter
  • ggf. Einholen von Drittgutachten ( z.B. psychiatrisches Gutachten oder Gutachten des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes bzw. des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes, Gutachten des behandelnden Kinderarztes)
  • Erstellen eines Hilfeplanes in Zusammenarbeit mit den beteiligten Einrichtungen, den Erziehungsberechtigten und dem Hilfeempfänger
  • Nach Bewilligung: Förderung und Behandlung im Institut für Psychomotorik und angewandte Motologie
  • Fortlaufende Anpassung des Hilfe- und Förderplans
  • Erneute Diagnostik und Hilfe- und Förderplanerstellung nach spätestens 12 Monaten

Die Kosten werden vom zuständigen Jugendamt ab dem Zeitpunkt der Bewilligung übernommen